Restnutzungsdauer

Restnutzungsdauer­gutachten mit persönlicher Vor-Ort-Besichtigung

Eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer kann eine höhere jährliche Gebäudeabschreibung ermöglichen. Wir prüfen Ihre Immobilie persönlich, würdigen die individuellen Gegebenheiten und erstellen ein nachvollziehbares Gutachten zur Vorlage beim Finanzamt.

Preis: ab 999 € brutto

Immobilie kostenlos prüfen lassen →

Kostenlos · unverbindlich · in wenigen Minuten ausgefüllt · persönlich geprüft

Persönliche Innen- und Außenbesichtigung durch den verantwortlichen Sachverständigen
Personenzertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 im Zertifizierungsgebiet Marktwertermittlung von Wohn- und Gewerbeimmobilien
Erste fachliche Stellungnahme zu einer zusammenhängenden Rückfrage des Finanzamts inklusive

Qualitätsversprechen

Persönliche Besichtigung vor Ort
Denn eine Immobilienbewertung entsteht nicht am Schreibtisch.

Unterlagen, Fotos und digitale Fragebögen sind wichtig – sie ersetzen für uns jedoch nicht den eigenen Eindruck vom Gebäude. Bauzustand, Ausführung, Abnutzung, Raumklima, Gerüche, Feuchtigkeitshinweise und zahlreiche Details lassen sich häufig erst vor Ort sachgerecht einordnen.

Deshalb besichtigt Tobias Kind jede Immobilie persönlich, bevor ein Restnutzungsdauergutachten erstellt wird. Aus der Praxis wissen wir, dass Gutachten ohne eigene Vor-Ort-Besichtigung von Finanzämtern und Gerichten besonders kritisch geprüft werden können und eine fehlende Inaugenscheinnahme die Anerkennung erschweren kann.

Dieser Qualitätsstandard verursacht mehr Aufwand und macht uns nicht zum günstigsten Anbieter. Er sorgt aber dafür, dass jede fachliche Aussage persönlich verantwortet und auf den konkreten Einzelfall bezogen wird – vom Termin vor Ort bis zum fertigen Gutachten.

Leistung und rechtlicher Rahmen

Was leistet ein Restnutzungsdauer­gutachten?

Für Gebäude sieht § 7 Abs. 4 EStG typisierte Abschreibungszeiträume vor. Ist die tatsächliche Nutzungsdauer im konkreten Einzelfall kürzer, können grundsätzlich die dieser tatsächlichen Nutzungsdauer entsprechenden Absetzungen angesetzt werden. Das Gutachten dient dazu, die individuellen technischen, wirtschaftlichen und gegebenenfalls rechtlichen Einflussfaktoren nachvollziehbar darzustellen und eine tatsächliche Restnutzungsdauer fachlich abzuleiten.

Ob und in welchem Umfang das Finanzamt die kürzere tatsächliche Nutzungsdauer berücksichtigt, entscheidet die Finanzverwaltung im jeweiligen Steuerfall. Begutachtung.immo erbringt die immobilienfachliche Begutachtung, jedoch keine Steuer- oder Rechtsberatung. Die steuerliche Umsetzung stimmen Auftraggeber bitte mit ihrer Steuerberatung ab.

Eignung

Für wen ist die Prüfung sinnvoll?

Eine Vorprüfung kann insbesondere sinnvoll sein, wenn ein vermietetes oder betrieblich genutztes Bestandsgebäude Besonderheiten aufweist, die gegen die typisierte Nutzungsdauer sprechen könnten. Entscheidend bleibt stets der Einzelfall.

  • Private Eigentümer und Vermieter
  • Kapitalanleger und Bestandshalter
  • Immobiliengesellschaften und andere Unternehmen
  • Steuerberatungs- und andere beratende Kanzleien im Auftrag ihrer Mandanten
  • Wohnimmobilien, Mehrfamilienhäuser und gemischt genutzte Objekte; Gewerbe- und Spezialimmobilien nach individueller Prüfung

Ablauf

So läuft die Begutachtung ab

1 · Kurzanfrage

Sie übermitteln wenige Eckdaten zur Immobilie – ohne Dokumentenupload und ohne Verpflichtung.

2 · Persönliche Vorprüfung

Tobias Kind prüft, ob eine vertiefte Betrachtung grundsätzlich sinnvoll erscheint, und nimmt bei Bedarf Kontakt auf.

3 · Individuelles Angebot

Sie erhalten ein persönlich freigegebenes Angebot. Es erfolgt kein automatischer Kauf und keine automatische Beauftragung.

4 · Datenerfassung

Nach Auftragserteilung erhalten Sie den ausführlichen Objektfragebogen und den Zugang zum sicheren Dokumentenupload.

5 · Vor-Ort-Besichtigung

Der verantwortliche Sachverständige besichtigt die Immobilie persönlich und dokumentiert die zugänglichen Bereiche.

6 · Entwurf und Faktencheck

Sie erhalten einen Entwurf zur Prüfung der tatsächlichen Objektdaten. Eine sachliche Korrekturrunde innerhalb von fünf Werktagen ist inklusive.

7 · Fertigstellung

Nach Zahlung wird das digital signierte PDF-Gutachten bereitgestellt. Die erste fachliche Antwort auf eine zusammenhängende Finanzamtsrückfrage ist inklusive.

Preis

Restnutzungsdauer­gutachten ab 999 € brutto

Der Einstiegspreis gilt für einen klar abgegrenzten Standardfall. Vor jeder Beauftragung prüfen wir den konkreten Umfang und geben das Angebot persönlich frei.

Im Standardpreis enthalten

  • Eine Eigentumswohnung, ein Ein- oder Zweifamilienhaus, eine Doppelhaushälfte oder ein Reihenhaus
  • Bis 250 m² Wohn- und Nutzfläche
  • Ein Gebäude beziehungsweise eine wirtschaftliche Einheit
  • Ein Bewertungsstichtag
  • Persönliche Innen- und Außenbesichtigung
  • Digital signiertes Gutachten als PDF
  • Eine Korrekturrunde zu sachlichen Objektdaten
  • Erste fachliche Stellungnahme zu einer zusammenhängenden Rückfrage des Finanzamts

Individuelles Angebot

Mehrfamilienhäuser, gemischt genutzte Immobilien, Gewerbe- und Spezialimmobilien, mehrere Gebäude oder Stichtage, Flächen über 250 m² sowie außergewöhnlicher Prüfungs- oder Dokumentationsaufwand werden individuell kalkuliert.

Anfahrt und Zusatzleistungen

  • Im Umkreis von 10 km um Marienstraße 3, 18581 Putbus ist die Anfahrt inklusive.
  • Außerhalb dieses Radius: 1,00 € brutto je tatsächlich gefahrenem Kilometer für die gesamte Hin- und Rückfahrt, berechnet auf Basis der üblichen schnellsten Route.
  • Park-, Fähr- und Mautkosten werden nach vorheriger Offenlegung zusätzlich berechnet.
  • Priorisierte Bearbeitung ist nach Absprache und gegen Zusatzvergütung möglich.
  • Optional: eine gebundene Farbausfertigung für pauschal 49 € brutto inklusive Versand.

Zeit

Wie lange dauert die Erstellung?

Die Bearbeitungszeit richtet sich nach Objektumfang und Vollständigkeit der Unterlagen. Den voraussichtlichen Fertigstellungstermin vereinbaren wir vor der Beauftragung. Bei Standardfällen ist regelmäßig mit etwa zwei bis drei Wochen nach vollständigem Unterlageneingang und Vor-Ort-Besichtigung zu rechnen. Ein verbindlicher Termin gilt nur, wenn er ausdrücklich im Angebot bestätigt wurde.

Unterlagen

Welche Angaben und Unterlagen benötigen wir?

Für die kostenlose Ersteinschätzung reichen wenige Eckdaten. Nach Auftragserteilung benötigen wir eine vollständige, objektbezogene Datengrundlage.

Regelmäßig erforderlich

  • Adresse, Objektart, Baujahr, Flächen und Anzahl der Einheiten
  • Gewünschter Bewertungsstichtag
  • Vollständig ausgefüllter Objektfragebogen
  • Angaben zu Art und Zeitpunkt wesentlicher Modernisierungen
  • Angaben zu bekannten Mängeln und Schäden
  • Grundrisse und Flächenberechnung, soweit vorhanden
  • Zugang zu den für die Begutachtung erforderlichen Bereichen

Je nach Objekt hilfreich oder zusätzlich erforderlich

  • Energieausweis
  • Rechnungen oder Nachweise zu Modernisierungen
  • Baubeschreibungen und vorhandene Zeichnungen
  • Schadensdokumentationen oder frühere Gutachten

Kaufvertrag, Grundbuchauszug, Teilungserklärung, WEG-Protokolle oder vollständige Bauakte fordern wir nicht pauschal an. Sollte eine dieser Unterlagen im Einzelfall erforderlich sein, teilen wir dies gezielt mit. Eine aktive Unterlagenbeschaffung bei Behörden bieten wir zum Start nicht an.

Besichtigungsumfang

Was wird vor Ort besichtigt?

Eigentumswohnung

Wohnung sowie zugängliche und relevante Teile des Gemeinschaftseigentums.

Ein-/Zweifamilienhaus

Alle zugänglichen und für die Begutachtung relevanten Gebäudebereiche.

Mehrfamilienhaus

Außenbereiche, Keller, Dachraum, Technik- und Gemeinschaftsflächen sowie eine fachlich repräsentative Auswahl von Einheiten.

Nicht zugängliche Bereiche

Werden im Gutachten transparent benannt und in ihrer Bedeutung eingeordnet.

Die Besichtigung ist eine visuelle, zerstörungsfreie Inaugenscheinnahme. Sie umfasst insbesondere keine Bauteilöffnungen, keine vollständige Schadstoff-, Feuchte- oder Schimmeluntersuchung, keine Tragwerks-, Anlagen- oder Brandschutzprüfung, kein vollständiges Aufmaß und kein eigenständiges Schaden- oder Verkehrswertgutachten.

Finanzamt

Unterstützung bei Rückfragen des Finanzamts

Das fertige Gutachten soll für Dritte verständlich und fachlich nachvollziehbar sein. Sollte das Finanzamt eine zusammenhängende fachliche Rückfrage zum Gutachten stellen, ist eine erste schriftliche Stellungnahme im vereinbarten Leistungsumfang enthalten.

Weitere Stellungnahmen, neue Unterlagen, eine inhaltlich veränderte Aufgabenstellung, Einspruchs- oder Klageverfahren sowie Termine mit Behörden oder Gerichten werden – soweit fachlich und rechtlich zulässig – separat angeboten. Die steuerliche Argumentation und Vertretung verbleiben bei der steuerlichen Beratung beziehungsweise den hierfür befugten Berufsträgern.

Person und Qualifikation

Persönlich verantwortlich: Tobias Kind

Dipl.-Betriebswirt (FH) Tobias Kind ist Sachverständiger für die Marktwertermittlung von Wohn- und Gewerbeimmobilien und durch IQ-ZERT für dieses Zertifizierungsgebiet nach DIN EN ISO/IEC 17024 personenzertifiziert. IQ-ZERT ist eine durch die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) akkreditierte Zertifizierungsstelle.

Zertifikat Nr. S 1744 · ausgestellt am · gültig bis

Ergänzende Qualifikationen und Praxiserfahrung: DEKRA D1 und DEKRA D2, langjährige Tätigkeit als Immobilieninvestor sowie Vorstandstätigkeit bei Haus & Grund.

Kurzanfrage

Immobilie kostenlos vorprüfen lassen

Mit wenigen Angaben erhalten Sie zunächst eine unverbindliche Vorab-Einordnung. Anschließend prüft Tobias Kind Ihre Anfrage persönlich und meldet sich in der Regel innerhalb von zwei Werktagen. Die Vorab-Einordnung ersetzt weder ein Gutachten noch eine steuerliche oder rechtliche Beratung.

Tobias Kind
Sachverständiger für die Marktwertermittlung
von Wohn- und Gewerbeimmobilien

0171 3434245kind@begutachtung.immoMarienstraße 3 · 18581 Putbus auf Rügen
Wie stark wurde das Gebäude modernisiert?

Bitte senden Sie mir das Ergebnis meiner kostenlosen Vorermittlung an die angegebene E-Mail-Adresse.

Für die kostenlose Vorermittlung verarbeiten wir Ihre Angaben und Ihre E-Mail-Adresse, um die angegebene Adresse zu bestätigen, das unverbindliche Ergebnis bereitzustellen und – sofern von Ihnen angefordert – die persönliche Prüfung zu bearbeiten. Eine Beauftragung erfolgt dadurch nicht. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder.

Häufige Fragen

Was Sie vorab wissen möchten.

Was ist ein Restnutzungsdauergutachten?+

Es untersucht, wie lange ein Gebäude unter Berücksichtigung seiner individuellen technischen, wirtschaftlichen und gegebenenfalls rechtlichen Gegebenheiten voraussichtlich noch seiner Zweckbestimmung entsprechend genutzt werden kann. Das Ergebnis kann als fachlicher Nachweis für eine gegenüber der gesetzlichen Typisierung kürzere tatsächliche Nutzungsdauer dienen.

Wann kann eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer berücksichtigt werden?+

§ 7 Abs. 4 Satz 2 EStG ermöglicht unter den dort genannten Voraussetzungen eine Abschreibung entsprechend der tatsächlichen Nutzungsdauer, wenn diese unter dem typisierten Zeitraum liegt. Ob die Voraussetzungen im konkreten Steuerfall erfüllt sind, beurteilt das Finanzamt.

Ist eine Vor-Ort-Besichtigung gesetzlich zwingend?+

Das Gesetz schreibt nicht pauschal für jeden Nachweis eine bestimmte Gutachtenform vor. Begutachtung.immo besichtigt dennoch jedes Objekt persönlich, weil der konkrete Zustand und die einzelfallbezogenen Einflussfaktoren ohne eigene Inaugenscheinnahme häufig nicht belastbar eingeordnet werden können.

Wer kann das Gutachten beauftragen?+

Eigentümer, Vermieter, Unternehmen und Kapitalanleger können direkt anfragen. Auch Steuerberatungs- oder andere Kanzleien können mit entsprechender Beauftragung beziehungsweise Vollmacht für ihre Mandanten tätig werden.

Welche Immobilien werden begutachtet?+

Der Schwerpunkt liegt auf Wohnimmobilien. Mehrfamilienhäuser, gemischt genutzte Objekte, Gewerbe- und Spezialimmobilien prüfen wir abhängig von Aufgabenstellung und Objektumfang individuell.

Was kostet ein Restnutzungsdauergutachten?+

Standardfälle starten bei 999 € brutto. Der konkrete Preis richtet sich insbesondere nach Objektart, Größe, Anzahl der Gebäude oder Einheiten, Stichtagen, Unterlagenlage, Entfernung und besonderem Prüfungsaufwand. Jedes Angebot wird persönlich freigegeben.

Wie werden Fahrtkosten berechnet?+

Bis 10 km um Marienstraße 3 in Putbus ist die Anfahrt inklusive. Außerhalb dieses Radius werden 1,00 € brutto je tatsächlich gefahrenem Kilometer für die gesamte Hin- und Rückfahrt sowie zuvor ausgewiesene Park-, Fähr- oder Mautkosten berechnet.

Wie lange dauert die Erstellung?+

Bei Standardfällen regelmäßig etwa zwei bis drei Wochen nach vollständigem Unterlageneingang und Besichtigung. Der voraussichtliche Termin wird vor Auftragserteilung abgestimmt; ein verbindlicher Termin bedarf einer ausdrücklichen Bestätigung.

Welche Unterlagen werden benötigt?+

Benötigt werden vor allem die wesentlichen Objekt-, Flächen-, Modernisierungs- und Zustandsangaben sowie vorhandene Grundrisse und Flächenberechnungen. Weitere Unterlagen fordern wir nur an, wenn sie für den konkreten Fall relevant sind.

Muss das Finanzamt das Gutachten anerkennen?+

Nein. Ein Gutachten ist ein Nachweismittel, das die Finanzverwaltung im Einzelfall prüft. Eine Anerkennung oder konkrete Steuerwirkung kann daher nicht garantiert werden.

Was passiert bei einer Rückfrage des Finanzamts?+

Eine erste schriftliche fachliche Stellungnahme zu einer zusammenhängenden Rückfrage zum Gutachten ist im Standardscope enthalten. Weitergehende Stellungnahmen oder Verfahren werden separat angeboten. Steuerliche Beratung oder Vertretung übernehmen wir nicht.

Ist die Besichtigung eine vollständige Schadensprüfung?+

Nein. Sie ist eine visuelle, zerstörungsfreie Inaugenscheinnahme für den vereinbarten RND-Auftrag und ersetzt insbesondere keine umfassende Bauschadens-, Schimmel-, Schadstoff-, Tragwerks-, Anlagen- oder Brandschutzuntersuchung.

Quellen und Aktualität

  • § 7 EStG – Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung
  • BFH, Urteil vom 28.07.2021 – IX R 25/19
  • BFH, Urteil vom 23.01.2024 – IX R 14/23

Autor und fachlich verantwortlich: Dipl.-Betriebswirt (FH) Tobias Kind · Stand:

Abschluss

Lohnt sich ein Restnutzungsdauer­gutachten für Ihre Immobilie?

Übermitteln Sie uns wenige Eckdaten. Tobias Kind prüft Ihre Angaben persönlich und meldet sich mit einer unverbindlichen Ersteinschätzung zum weiteren Vorgehen.

Immobilie kostenlos prüfen lassen →
Keine automatische Beauftragung · kein Dokumentenupload erforderlich · keine Steuerberatung