Restnutzungsdauer
Restnutzungsdauergutachten
ab 999 € brutto
Objektbezogene Ermittlung der verbleibenden wirtschaftlichen Nutzungsdauer eines Gebäudes.
Restnutzungsdauer prüfen lassen →Regionen
Ob Eigentumswohnung, Mehrfamilienhaus, Einfamilienhaus oder vermietete Kapitalanlage: Ich bewerte Immobilien in Neubrandenburg persönlich, unabhängig und passend zum jeweiligen Bewertungsanlass.
Zur Auswahl stehen Restnutzungsdauergutachten, kompakte Kurzgutachten und ausführliche Verkehrswertgutachten.
Gutachten in Neubrandenburg anfragen → Gutachtenarten vergleichen →Region
Der Immobilienmarkt in Neubrandenburg umfasst sehr unterschiedliche Gebäudetypen und Wohnlagen. Innerstädtische Gebäude, modernisierte Wohnanlagen, Eigentumswohnungen, Mehrfamilienhäuser und Einfamilienhausgebiete müssen jeweils gesondert betrachtet werden.
Auch zwischen dem Stadtgebiet und dem ländlich geprägten Umland der Mecklenburgischen Seenplatte bestehen deutliche Unterschiede.
Für eine fachgerechte Immobilienbewertung sind insbesondere relevant: konkrete Lage und Umgebung, Grundstücks- und Gebäudeart, Baujahr und Bauweise, Modernisierungsstand, baulicher Zustand, Wohnungsgröße und Grundriss, bestehende Mietverhältnisse, nachhaltig erzielbare Erträge, rechtliche Gegebenheiten, Marktverhältnisse am Wertermittlungsstichtag.
Drei Gutachtenarten
Restnutzungsdauer
ab 999 € brutto
Objektbezogene Ermittlung der verbleibenden wirtschaftlichen Nutzungsdauer eines Gebäudes.
Restnutzungsdauer prüfen lassen →Kurzgutachten
ab 1.390 € brutto
Kompakte Immobilienbewertung für private und außergerichtliche Entscheidungen.
Kurzgutachten anfragen →Verkehrswertgutachten
ab 3.190 € brutto
Ausführliche Ermittlung des Verkehrswertes nach § 194 Baugesetzbuch.
Verkehrswertgutachten anfragen →Wenn bei einer vermieteten Immobilie die tatsächliche wirtschaftliche Nutzungsdauer untersucht werden soll.
Wenn eine belastbare, aber kompakte Immobilienbewertung für einen privaten oder außergerichtlichen Zweck benötigt wird.
Wenn der Immobilienwert besonders ausführlich dokumentiert und für einen komplexen rechtlichen, gerichtlichen oder behördlichen Anlass ermittelt werden muss.
Wenn Sie noch nicht wissen, welche Gutachtenart zu Ihrem Anliegen passt, können Sie zunächst eine unverbindliche Kurzanfrage stellen.
Qualitätsstandard
Grundrisse, Flächenangaben, Fotos und digitale Daten liefern wichtige Informationen. Sie ersetzen jedoch nicht die persönliche Wahrnehmung des Gebäudes und seines Umfelds.
Bei der Vor-Ort-Besichtigung werden unter anderem betrachtet: tatsächlicher baulicher Zustand, Qualität und Umfang von Modernisierungen, erkennbare Schäden und Gebrauchsspuren, Raumwirkung und Ausstattung, Grundriss und praktische Nutzbarkeit, bauliche Veränderungen, Grundstück und Außenanlagen, unmittelbares Wohnumfeld.
Deshalb besichtige ich jedes Bewertungsobjekt grundsätzlich persönlich. Das gilt für Restnutzungsdauer-, Kurz- und Verkehrswertgutachten gleichermaßen.
Neubrandenburg verfügt über historische Gebäude, Gebäude aus der Nachkriegszeit, größere Wohnanlagen, modernisierte Bestände und neuere Einfamilienhausgebiete.
Das ursprüngliche Baujahr allein erlaubt keine abschließende Aussage über Wert oder Restnutzungsdauer. Entscheidend sind der tatsächliche Zustand und die Qualität der erfolgten Modernisierungen.
Bei größeren Wohngebäuden können seit der Errichtung umfangreiche Modernisierungen erfolgt sein. Dazu gehören beispielsweise Arbeiten an Dach, Fassade, Fenstern, Leitungen, Heizungsanlagen, Aufzügen und Gemeinschaftsflächen.
Für die Bewertung ist nicht nur entscheidend, ob etwas modernisiert wurde, sondern wann, in welchem Umfang und in welcher Qualität.
Für Neubrandenburg liegt ein qualifizierter Mietspiegel vor. Er bietet eine wichtige Orientierung für die ortsübliche Vergleichsmiete.
Für die Immobilienbewertung müssen zusätzlich die individuellen Merkmale der Wohnung und des Gebäudes berücksichtigt werden. Die vertraglich vereinbarte Miete ist nicht automatisch mit der nachhaltig erzielbaren Marktmiete gleichzusetzen.
In Neubrandenburg bestehen mehrere förmlich festgesetzte Sanierungsgebiete. Dazu gehören Bereiche der Altstadt, der Bereich vor dem Treptower Tor und die Nordstadt mit der Ihlenfelder Vorstadt.
Abhängig von der konkreten Lage können besondere Genehmigungen, rechtliche Vorgaben oder sanierungsbedingte Einflüsse zu prüfen sein.
Der Immobilienmarkt in Neubrandenburg unterscheidet sich deutlich vom Markt kleinerer Orte und ländlicher Gemeinden in der Mecklenburgischen Seenplatte.
Regionale Durchschnittswerte dürfen deshalb nicht ungeprüft auf ein konkretes Stadtgrundstück oder eine Immobilie im Umland übertragen werden.
Bei vermieteten Gebäuden stehen die nachhaltig erzielbaren Erträge im Mittelpunkt. Zu prüfen sind insbesondere:
Mögliche zukünftige Mietsteigerungen dürfen nicht automatisch als sichere Einnahmen angesetzt werden.
Immobilienbewertungen übernehme ich im gesamten Stadtgebiet, unter anderem in:
Der Stadtteil ist nur ein Teil der Lagebeurteilung. Entscheidend bleiben die konkrete Straße, das Umfeld, die Grundstückssituation und die individuellen Eigenschaften der Immobilie.
Gewerbe- und Spezialimmobilien können ebenfalls angefragt werden. Vor der Auftragserteilung prüfe ich, ob das Objekt und der konkrete Bewertungsauftrag in meinen Tätigkeits- und Zertifizierungsbereich fallen.
Ablauf
Sie übermitteln die wichtigsten Angaben zur Immobilie und zum Anlass der Bewertung.
Ich prüfe, welche Gutachtenart voraussichtlich geeignet ist und welche Unterlagen benötigt werden.
Sie erhalten ein persönlich freigegebenes Angebot mit Leistungsumfang, Preis, Fahrtkosten und voraussichtlichem Bearbeitungszeitraum.
Nach Ihrer Beauftragung erhalten Sie eine objektspezifische Unterlagenliste und einen geschützten Übermittlungsweg.
Ich besichtige die Immobilie persönlich und dokumentiere die relevanten Merkmale.
Die Unterlagen, die örtlichen Feststellungen und die erforderlichen Markt- und Bewertungsdaten werden ausgewertet.
Sie erhalten das vereinbarte Gutachten. Fachliche Rückfragen können anschließend persönlich besprochen werden.
Unterlagen
Eine erste Anfrage ist auch möglich, wenn noch nicht alle Unterlagen vorliegen. Die konkrete Unterlagenliste erhalten Sie nach der Vorprüfung.
Ich übernehme Immobilienbewertungen im gesamten Stadtgebiet von Neubrandenburg.
Objekte im angrenzenden Landkreis Mecklenburgische Seenplatte können nach individueller Absprache ebenfalls besichtigt und bewertet werden. Aufgrund der Entfernungen und unterschiedlichen Teilmärkte erfolgt hier vorab eine objektspezifische Prüfung.
Person und Qualifikation
Ich bin Diplom-Betriebswirt (FH), Bausachverständiger sowie Sachverständiger für die Marktwertermittlung von Wohn- und Gewerbeimmobilien.
Zertifikat Nr. S 1744 · ausgestellt am · gültig bis
Ich bin nach DIN EN ISO/IEC 17024 durch IQ-ZERT personenzertifiziert. IQ-ZERT ist eine von der Deutschen Akkreditierungsstelle akkreditierte Zertifizierungsstelle.
Ergänzend verfüge ich über die Qualifikationen DEKRA D1 und D2. Seit vielen Jahren beschäftige ich mich deutschlandweit mit Immobilien, Wertermittlungen und gutachterlichen Fragestellungen.
Meine praktische Erfahrung als Immobilieninvestor ergänzt die gutachterliche Qualifikation. Jede Bewertung erfolgt unabhängig und anhand der für den Auftrag maßgeblichen gesetzlichen, fachlichen und regionalen Grundlagen.
Preis
ab 999 € brutto
ab 1.390 € brutto
ab 3.190 € brutto
49 € brutto
Abrechnung nach gefahrenen Kilometern gemäß individuellem Angebot.
Bei mehreren Einheiten, besonderen rechtlichen Verhältnissen, unvollständigen Unterlagen oder erhöhtem Prüfungsumfang kann ein abweichender Preis erforderlich sein. Dieser wird vor der Beauftragung mitgeteilt.
Häufige Fragen
Ja. Dabei werden neben der Wohnung auch das Gemeinschaftseigentum, die Teilungserklärung, die Rücklage, das Hausgeld und mögliche Sanierungsmaßnahmen berücksichtigt.
Der qualifizierte Mietspiegel bietet eine Grundlage zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Für die Immobilienbewertung müssen zusätzlich die individuellen Merkmale der Wohnung und des Gebäudes geprüft werden.
Ja. Baujahr und Gebäudealter sind nur zwei von mehreren Kriterien. Umfangreiche Modernisierungen und ein guter Zustand können die wirtschaftliche Restnutzungsdauer beeinflussen.
Für viele private Kaufentscheidungen kann ein Kurzgutachten eine geeignete Grundlage darstellen. Bei komplexen rechtlichen Verhältnissen oder besonderen Verwendungszwecken kann ein Verkehrswertgutachten erforderlich sein.
Ja. Die persönliche Besichtigung ist bei allen drei Gutachtenarten Bestandteil meines Qualitätsstandards.
Nein. Das Gutachten kann beim Finanzamt als Nachweis eingereicht werden. Über die steuerliche Anerkennung entscheidet das zuständige Finanzamt im Einzelfall.
Ja. Steuerberatungen, Rechtsanwaltskanzleien, Unternehmen und andere Bevollmächtigte können eine Anfrage für ihre Mandanten stellen.
Nein. Die Anfrage stellt noch keine Beauftragung dar. Jedes Angebot wird persönlich geprüft und freigegeben.
Weiterführende Seiten
Kurzanfrage
Beschreiben Sie kurz das Objekt und Ihren Bewertungsanlass. Ich prüfe persönlich, welche Gutachtenart geeignet ist, und melde mich in der Regel innerhalb von zwei Werktagen zurück.
Tobias Kind
Sachverständiger für die Marktwertermittlung
von Wohn- und Gewerbeimmobilien