Restnutzungsdauer
Restnutzungsdauergutachten
ab 999 € brutto
Fachliche Untersuchung der voraussichtlichen wirtschaftlichen Restnutzungsdauer einer Immobilie.
Restnutzungsdauer prüfen lassen →Regionen
Vom Mehrfamilienhaus in der Innenstadt bis zur Eigentumswohnung in Warnemünde: Ich bewerte Immobilien in Rostock persönlich, unabhängig und nachvollziehbar.
Je nach Bewertungsanlass erhalten Sie ein Restnutzungsdauergutachten, ein kompaktes Kurzgutachten oder ein vollständiges Verkehrswertgutachten.
Gutachten in Rostock anfragen → Gutachtenarten vergleichen →Region
Rostock ist der größte und vielfältigste Immobilienmarkt Mecklenburg-Vorpommerns. Innerstädtische Altbauten, große Wohnanlagen, Einfamilienhausgebiete, studentisch genutzte Wohnungen, Mehrfamilienhäuser und Immobilien in Warnemünde bilden unterschiedliche Teilmärkte.
Eine sachgerechte Immobilienbewertung muss diese Unterschiede berücksichtigen. Entscheidend sind nicht allein der Stadtteil oder ein durchschnittlicher Quadratmeterpreis, sondern insbesondere: konkrete Mikrolage, Gebäude- und Grundstücksart, Baujahr und Bauweise, baulicher Zustand, Modernisierungen, rechtlich zulässige Nutzung, bestehende Mietverhältnisse, nachhaltig erzielbare Erträge, Rechte und Belastungen, Verhältnisse am Wertermittlungsstichtag.
Drei Gutachtenarten
Restnutzungsdauer
ab 999 € brutto
Fachliche Untersuchung der voraussichtlichen wirtschaftlichen Restnutzungsdauer einer Immobilie.
Restnutzungsdauer prüfen lassen →Kurzgutachten
ab 1.390 € brutto
Kompakte und belastbare Immobilienbewertung für private oder außergerichtliche Entscheidungen.
Kurzgutachten anfragen →Verkehrswertgutachten
ab 3.190 € brutto
Umfassende Ermittlung des Verkehrswertes nach § 194 Baugesetzbuch.
Verkehrswertgutachten anfragen →Für die fachliche Prüfung einer möglicherweise kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer bei einer vermieteten Immobilie.
Für eine kompakte Immobilienbewertung bei privaten und außergerichtlichen Entscheidungen.
Für eine ausführliche und umfassend dokumentierte Wertermittlung bei komplexen rechtlichen, gerichtlichen oder behördlichen Verwendungszwecken.
Wenn Sie noch nicht wissen, welche Leistung geeignet ist, können Sie „Ich bin noch unsicher“ auswählen. Ich prüfe den Bewertungsanlass persönlich.
Qualitätsstandard
Digitale Unterlagen, Fotos und Marktdaten sind wichtig. Sie ersetzen jedoch nicht den persönlichen Eindruck von Gebäude, Grundstück und Umgebung.
Bei der Besichtigung können unter anderem folgende Merkmale festgestellt werden: tatsächlicher Gebäudezustand, Qualität und Alter von Modernisierungen, sichtbare Schäden und Gebrauchsspuren, Ausstattung und Raumwirkung, bauliche Veränderungen, Geräusch- und Belichtungssituation, unmittelbares Wohnumfeld, tatsächliche Nutzung.
Deshalb besichtige ich jedes Objekt grundsätzlich persönlich. Dieser Qualitätsstandard gilt für alle drei Gutachtenarten.
Rostock verfügt über einen eigenständigen Gutachterausschuss und einen eigenen Grundstücksmarktbericht. Für eine Bewertung müssen die zum Wertermittlungsstichtag verfügbaren regionalen Marktdaten geprüft und modellkonform angewendet werden.
Allgemeine Durchschnittswerte für Mecklenburg-Vorpommern reichen für eine konkrete Immobilie in Rostock nicht aus.
Für Rostock gilt ein qualifizierter Mietspiegel. Dieser bietet eine wichtige Grundlage zur Einordnung der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Bei einer Wertermittlung werden zusätzlich die konkreten Merkmale der Wohnung, die Lage, das Baujahr, die Ausstattung und das bestehende Mietverhältnis untersucht. Die aktuell vereinbarte Miete ist nicht automatisch mit der nachhaltig erzielbaren Marktmiete gleichzusetzen.
Bei vermieteten Objekten sind insbesondere folgende Punkte zu prüfen:
Rein rechnerische Mieterhöhungspotenziale dürfen nicht ungeprüft als sichere zukünftige Einnahmen angesetzt werden.
Warnemünde bildet einen besonderen Teilmarkt innerhalb Rostocks. Küstenlage, touristische Nachfrage, Eigennutzung und Ferienvermietung können den Markt beeinflussen.
Bei der Bewertung müssen unter anderem die rechtlich zulässige Nutzung, mögliche Erhaltungssatzungen, die konkrete Lage und die tatsächlichen Objektmerkmale geprüft werden. Eine touristisch attraktive Lage rechtfertigt nicht automatisch jeden aufgerufenen Preis.
Teile des Rostocker Stadtzentrums liegen in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet. Abhängig von der konkreten Immobilie können sanierungsrechtliche Besonderheiten, Genehmigungsvorbehalte oder Ausgleichsbeträge relevant sein.
Ob eine solche Regelung besteht und wie sie sich auf den Wert auswirkt, muss objektbezogen geprüft werden.
Bei Eigentumswohnungen wird nicht nur das Sondereigentum betrachtet. Wertrelevant können außerdem sein:
Der Rostocker Immobilienmarkt umfasst zahlreiche eigenständige Stadtbereiche. Dazu gehören unter anderem:
Diese Stadtbereiche unterscheiden sich hinsichtlich Bebauung, Infrastruktur, Nachfrage und Grundstücksmarkt. Für den Immobilienwert bleibt jedoch die konkrete Mikrolage entscheidend.
Gewerbe- und Spezialimmobilien können ebenfalls angefragt werden. Vor der Auftragserteilung prüfe ich, ob Objektart und Bewertungsauftrag in meinen Tätigkeits- und Zertifizierungsbereich fallen.
Ablauf
Sie übermitteln die wichtigsten Informationen zur Immobilie und zum Bewertungsanlass.
Ich prüfe, welche Gutachtenart voraussichtlich geeignet ist und welche Unterlagen benötigt werden.
Sie erhalten ein persönlich freigegebenes Angebot mit Leistungsumfang, Preis, Fahrtkosten und voraussichtlichem Bearbeitungszeitraum.
Nach der Beauftragung erhalten Sie eine individuelle Unterlagenliste und einen geschützten Übermittlungsweg.
Ich besichtige die Immobilie persönlich und dokumentiere die für die Bewertung wesentlichen Merkmale.
Die Objektunterlagen, örtlichen Feststellungen und erforderlichen regionalen Marktdaten werden ausgewertet.
Sie erhalten das vereinbarte Gutachten und können fachliche Rückfragen persönlich mit mir besprechen.
Unterlagen
Fehlende Dokumente verhindern eine erste Anfrage nicht. Nach der Vorprüfung erhalten Sie eine konkrete Unterlagenliste.
Ich übernehme Immobilienbewertungen im gesamten Rostocker Stadtgebiet – von Warnemünde über die Innenstadt und die westlichen Stadtteile bis nach Dierkow und Toitenwinkel.
Auch Immobilien im direkten Umland Rostocks können nach individueller Absprache besichtigt und bewertet werden.
Person und Qualifikation
Ich bin Diplom-Betriebswirt (FH), Bausachverständiger sowie Sachverständiger für die Marktwertermittlung von Wohn- und Gewerbeimmobilien.
Zertifikat Nr. S 1744 · ausgestellt am · gültig bis
Ich bin nach DIN EN ISO/IEC 17024 durch IQ-ZERT personenzertifiziert. IQ-ZERT ist eine von der Deutschen Akkreditierungsstelle akkreditierte Zertifizierungsstelle.
Ergänzend verfüge ich über die Qualifikationen DEKRA D1 und D2. Seit vielen Jahren beschäftige ich mich deutschlandweit mit Immobilien, Wertermittlungen und gutachterlichen Fragestellungen.
Meine praktische Erfahrung als Immobilieninvestor ergänzt die gutachterliche Qualifikation. Die Bewertung erfolgt unabhängig und anhand der für den jeweiligen Auftrag maßgeblichen gesetzlichen, fachlichen und regionalen Grundlagen.
Preis
ab 999 € brutto
ab 1.390 € brutto
ab 3.190 € brutto
49 € brutto
Abrechnung nach gefahrenen Kilometern gemäß individuellem Angebot.
Bei mehreren Einheiten, besonderen Rechten, einem außergewöhnlichen Prüfungsumfang oder unvollständiger Unterlagenlage kann ein abweichender Preis erforderlich sein. Dieser wird vor der Beauftragung ausgewiesen.
Häufige Fragen
Ja. Anfragen sind aus allen Rostocker Stadtbereichen möglich, einschließlich Warnemünde.
Der qualifizierte Mietspiegel bietet eine Grundlage zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Für die Immobilienbewertung müssen zusätzlich die individuellen Merkmale der Wohnung und des Gebäudes berücksichtigt werden.
Ja. Dabei werden insbesondere die zulässige Nutzung, die konkrete Lage, die Ausstattung und die jeweilige Marktsituation geprüft.
Für viele private Kaufentscheidungen kann ein Kurzgutachten eine geeignete Grundlage sein. Bei komplexen rechtlichen Verhältnissen oder einem besonderen Verwendungszweck kann ein Verkehrswertgutachten erforderlich sein.
Ja. Die persönliche Vor-Ort-Besichtigung gehört bei allen drei Gutachtenarten zum Qualitätsstandard.
Nein. Das Gutachten wird fachlich und objektspezifisch erstellt. Die steuerliche Anerkennung entscheidet das zuständige Finanzamt im Einzelfall.
Ja. Steuerberatungen, Rechtsanwaltskanzleien, Unternehmen und andere Bevollmächtigte können eine Anfrage für ihre Mandanten stellen.
Nein. Die Kurzanfrage ist unverbindlich. Ein Auftrag entsteht erst nach persönlicher Prüfung, Angebot und ausdrücklicher Beauftragung.
Weiterführende Seiten
Kurzanfrage
Beschreiben Sie kurz Ihr Objekt und den Anlass der Bewertung. Ich prüfe persönlich, welche Gutachtenart geeignet ist, und melde mich in der Regel innerhalb von zwei Werktagen zurück.
Tobias Kind
Sachverständiger für die Marktwertermittlung
von Wohn- und Gewerbeimmobilien