Fertighaus bedeutet nicht automatisch kurze Nutzungsdauer
Die Annahme, dass ein Fertighaus grundsätzlich weniger lange nutzbar ist als ein Massivhaus, ist zu pauschal. Auch bei einem Fertighaus kommt es darauf an, wie das Gebäude konstruiert, instand gehalten und modernisiert wurde.
Die ImmoWertV unterscheidet bei den modellhaften Gesamtnutzungsdauern von Wohnhäusern nicht grundsätzlich zwischen Fertigbauweise und Massivbauweise. Für Ein- und Zweifamilienhäuser wird regelmäßig eine Gesamtnutzungsdauer von 80 Jahren angesetzt. Einzelnorm
Dieser Modellansatz sagt jedoch noch nichts darüber aus, wie lange das konkrete Gebäude tatsächlich wirtschaftlich genutzt werden kann.
Was ist bei älteren Fertighäusern besonders zu prüfen?
Fertighäuser aus unterschiedlichen Baujahren können konstruktiv deutlich voneinander abweichen. Besonders bei älteren Gebäuden sollten unter anderem folgende Bereiche betrachtet werden:
- Zustand der Holz- und Tragkonstruktion
- Feuchtigkeit innerhalb der Bauteile
- Aufbau und Dämmung der Außenwände
- Dach, Fenster und Fassadenbekleidung
- Heizungs-, Elektro- und Sanitäranlagen
- Durchgeführte Modernisierungen
- Gerüche und Auffälligkeiten der Raumluft
Bei einzelnen älteren Fertighäusern können außerdem verwendete Holzschutzmittel, Formaldehyd oder geruchsbildende Stoffe eine Rolle spielen. Das betrifft jedoch nicht automatisch jedes Fertighaus. Ein konkreter Verdacht muss gesondert untersucht werden. umweltbundesamt.de
Modernisierungen können entscheidend sein
Ein älteres Fertighaus kann durch fachgerecht ausgeführte Modernisierungen eine deutlich bessere wirtschaftliche Perspektive erhalten.
Relevant können beispielsweise sein:
- Erneuerung der Dacheindeckung
- Modernisierung der Heizungsanlage
- Austausch von Fenstern
- Verbesserung des Wärmeschutzes
- Sanierung der Fassade
- Erneuerung der technischen Anlagen
- Fachgerechte Beseitigung von Feuchte- oder Schadstoffproblemen
Dabei zählt nicht nur, dass Arbeiten durchgeführt wurden. Entscheidend sind Umfang, Qualität, Zeitpunkt und Nachweisbarkeit der Maßnahmen.
Warum eine Besichtigung unverzichtbar ist
Die Bauweise lässt sich anhand von Unterlagen häufig nur grob einordnen. Der tatsächliche Zustand zeigt sich erst bei der persönlichen Besichtigung.
Gerüche, Feuchtigkeitshinweise, Verformungen, nachträgliche Verkleidungen oder unterschiedliche Sanierungsstände können die Beurteilung beeinflussen. Eine reine Berechnung aus Baujahr und Modernisierungsangaben reicht deshalb für eine belastbare Einordnung nicht aus.
Fertighaus oder Massivhaus: Der Einzelfall entscheidet
Ein gepflegtes und modernisiertes Fertighaus kann wirtschaftlich besser dastehen als ein vernachlässigtes Massivhaus gleichen Baujahres. Umgekehrt können konstruktive Besonderheiten oder nicht behobene Schäden die verbleibende Nutzungsdauer eines Fertighauses begrenzen.
Die Restnutzungsdauer ergibt sich daher nicht allein aus der Bezeichnung „Fertighaus“. Maßgeblich sind die tatsächlichen Eigenschaften des Gebäudes am Bewertungsstichtag. Die ImmoWertV verlangt ausdrücklich, individuelle Gegebenheiten wie Modernisierungen und unterlassene Instandhaltung zu berücksichtigen. Einzelnorm
Fazit
Fertighäuser sind nicht automatisch kurzlebiger als Massivhäuser. Für die Restnutzungsdauer müssen Bauweise, Zustand, Modernisierungen und mögliche konstruktive Besonderheiten gemeinsam betrachtet werden.
Eine pauschale Verkürzung allein aufgrund der Fertigbauweise wäre fachlich nicht ausreichend.
Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine steuerliche, rechtliche oder schadstofftechnische Beratung dar. Steuerliche Entscheidungen sollten mit einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater abgestimmt werden.
